Aktuelle Meldungen

Sommerschule 2021

von Dominik Mergen

Liebe Elternschaft der Grundschule Üxheim,

hier können Sie den Pressetext der Verbandsgemeinde bzgl. der Sommerschule 2021 einsehen und downloaden.

Kerndaten:
- Förderangebot im Zeitraum vom 16.08.2021 – 27.08.2021
- für Schülerinnen und Schüler von der ersten bis zur neunten Klasse
- in Daun, Gerolstein und Jünkerath

Mit freundlichen Grüßen
Dominik Mergen

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Trikottag in der Grundschule Üxheim

von Dominik Mergen

Nach der großartigen Premiere im vergangenen Jahr im Rheinland riefen der Landessportbund Rheinland Pfalz, der Sportbund Pfalz, der Sportbund Rheinhessen und der Sportbund Rheinland in 2021 gemeinsam zu einem landesweiten #TrikotTag auf.

Alle Sportvereinsmitglieder unserer Schulgemeinschaft konnten am 9. Juni Werbung für ihren Sport und ihren Verein machen, indem sie das Trikot, das Polo-Shirt oder die Trainingsjacke ihrer Sportmannschaft oder ihres Heimatvereins trugen. Der Tag stand ganz im Zeichen des Vereinssports in Rheinland-Pfalz und sollte besonders in Zeiten der Corona-Pandemie, in der beinahe keine Vereinsaktivitäten möglich waren, auf die Vielfalt der Sportvereine hinweisen.

Die Schüler/innen unserer Schulgemeinschaft waren mit viel Freude und Eifer bei der Sache. Sie waren sehr stolz darauf, den Lehrkräften und den Klassenkameradinnen sowie Klassenkameraden ihr Outfit zu zeigen und über die Vereinsaktivitäten zu berichten.

Gerne haben wir diese tolle Aktion unterstützt und hoffen sehr darauf, dass alle Kinder bald wieder ihrem Hobby bzw. ihren Hobbys nachgehen können.

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Schulhofspiele dank des Fördervereins

von Dominik Mergen

Erneut hat der Förderverein zur Verschönerung und Gestaltung der Grundschule Üxheim beigetragen.

Um den Kindern in den Pausen noch abwechslungsreichere Bewegungs- bzw. Spielangebote zur Verfügung stellen zu können, hat der Förderverein Pausenspiele auf den Schulhof gemalt.

Ganz besonders möchte sich die Schulgemeinschaft der Grundschule Üxheim bei Frau Hoffmann bedanken, welche die Organisation und Umsetzung federführend in die Hand genommen hat. Dies fing mit der Zusammenstellung der Spiele an, ging über die Auswahl geeigneter Farben bis hin zum Auftragen bzw. Anbringen der Spiele. Hilfe hatte sie dabei von Frau Etten, bei der sich die Schulgemeinschaft auf diesem Wege auch ganz herzlich bedankt.

Wir als Schule sind sehr froh über unseren engagierten Förderverein und freuen uns immer sehr darüber, wenn Eltern diesem beitreten.

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Start in Präsenzunterricht schon ab 14.06.2021

von Dominik Mergen

Liebe Elternschaft der Grundschule Üxheim,

wie Sie sicherlich bereits aus den Medien wissen, hat das Bildungsministerium den vor den Pfingstferien kommunizierten Zeitplan für den Wiedereinstieg in den kompletten Präsenzunterricht geändert. Der 21.06.2021 wurde verworfen und nun ist der 14.06.2021 als Starttermin festgelegt.

Für die Kombiklasse 1&2 bleiben die wechselnden Unterrichtstage der Kalenderwoche 23, welche in dem Elternbrief vom 19.05.2021 kommuniziert wurden, bestehen. Ab der Kalenderwoche 24 kommt dann bitte die gesamte Schülerschaft der Kombiklasse in die Grundschule.

Das entsprechende Elternschreiben des Ministeriums können Sie hier einsehen und downloaden.

Mit freundlichen Grüßen
Dominik Mergen

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Infos zum Unterricht nach den Pfingstferien

von Dominik Mergen

Liebe Elternschaft der Grundschule Üxheim,

HIER können Sie den aktuellen Elternbrief des Ministeriums bzgl. der Schulorganisation nach den Pfingstferien einsehen.

Zusammenfassung:

  • zwei Öffnungsstufen sind vorgesehen
  • Stufe 1 = noch zwei Wochen bis zum 18. Juni 2021 Wechselunterricht wie bisher
  • Stufe 2 = ab dem 21. Juni 2021 Präsenzunterricht wenn Sieben-Tage-Inzidenz unter 100
  • wenn Sieben-Tage-Inzidenz über 100 bzw. 165 liegt, dann folgt daraus Wechsel- bzw. Fernunterricht

Mit freundlichen Grüßen
Dominik Mergen

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Befreiung von der Testpflicht

von Dominik Mergen

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

mit Schreiben vom 22. April 2021 sind Sie über die Regelungen des Bundes zur Testpflicht für Schülerinnen und Schüler informiert worden. Diese sind nun ergänzt worden. Geimpfte Personen und genesene Personen werden mit negativ getesteten Personen gleichgestellt.

Für Ihr Kind besteht nun unter folgenden Voraussetzungen die Möglichkeit, auch ohne verpflichtende Teilnahme an der Testung am Präsenzunterricht teilzunehmen. Ihr Kind kann von der Testpflicht befreit werden:

Nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (genesene Person)
Dies setzt voraus, dass Sie der Schule die Infektion Ihres Kindes nachweisen. Hierzu können Sie derzeit eine Bescheinigung über das positive Testergebnis nutzen. Die zugrundeliegende Testung (PCR) muss mindestens 28 Tage und darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.

Unabhängig davon gilt auch weiterhin, dass Ihr Kind die Schule nicht betreten darf, wenn typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen (insb. Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust).

Sollten Sie die Befreiung Ihres Kindes von der Testpflicht wünschen, legen Sie die erforderlichen Nachweise der zuständigen Lehrkraft vor. Die Schule dokumentiert die Befreiung und bewahrt diese bis vier Wochen nach Beendigung der Testpflicht auf.

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Häuslicher Selbsttest möglich

von Dominik Mergen

Liebe Elternschaft der Grundschule Üxheim,

am 29.04.2021 haben die entsprechenden Gremien über folgende Passage im Infektionsschutzgesetz beraten:

"Schulleitung, Kollegium, Örtlicher Personalrat, Schulelternbeirat und Vertretung der Schülerinnen und Schüler können sich gemeinsam darauf verständigen, dass ausnahmsweise auch Nachweise von Eltern und Sorgeberechtigten über bei ihren Kindern zuhause durchgeführte Testungen mit selbst beschafften Testkits in der Schule akzeptiert werden."

Es wurde beschlossen, den Familien eine Ausnahmegenehmigung zu ermöglichen, um eine häusliche Testung durchzuführen. Diese Regelung wird zunächst bis zu den Pfingstferien angeboten. Die bis zu diesem Zeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse werden dann in einer erneuten Konferenz der Gremien besprochen, um ggf. Anpassungen vorzunehmen. Den entsprechenden Elternbrief finden Sie weiter unten in diesem Artikel.

Sollten Sie von dieser Ausnahme Gebrauch machen, sind Sie verpflichtet, Ihrem Kind jeden Montag und Mittwoch ein entsprechend ausgefülltes Formular „qualifizierte Selbstauskunft“ mitzugeben.

Download:
Elternbrief zu häuslichen Selbsttests
Formular "qualifizierte" Selbstauskunft"

Mit freundlichen Grüßen
Dominik Mergen

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Info für Schulverwaltung

von Dominik Mergen

Liebe Elternschaft,

ich möchte alle Eltern deren Kinder am 26.04.21 aufgrund einer nicht erfolgten oder gewünschten Testung nicht in die Schule kommen werden bitten, dies der Schulverwaltung (schule@guex.de), durch eine kurze Benachrichtigung, mitzuteilen.

So können wir besser planen und wissen am Montag, welche Kinder krank sind und welche Kinder aufgrund der oben geschilderten Sachlage fehlen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Dominik Mergen

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aktualisierte Dokumente zu den Selbsttests

von Dominik Mergen

Liebe Elternschaft,

anbei können Sie die aktuellsten Dokumente rund um das Thema "Selbsttests an Schulen" einsehen und downloaden.

Datenschutz
Umgang mit positivem Testergebnis
Elternschreiben des Ministeriums

Sollten die Schulgremien (Zeitpunkt steht noch nicht fest) zu dem Schluss kommen, dass Testungen zu Hause durchgeführt werden sollen, wird hier ein weiteres Dokument zu dieser Testform veröffentlicht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dominik Mergen

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Infos zur Umsetzung des neuen Infektionsschutzgesetzes

von Dominik Mergen

Liebe Elternschaft der Grundschule Üxheim,

es stimmt, dass die Selbsttestung der Kinder sehr wahrscheinlich ab dem 26.04.2021 verpflichtend durchzuführen ist. Sollte das neue Infektionsschutzgesetz bis zum 26.04.2021 nicht in Kraft getreten sein, verschiebt sich natürlich auch die Einführung der unten aufgeführten Änderungen. Mir als Schulleiter liegt jedoch die Information vor, dass das Gesetz voraussichtlich am Samstag, dem 24. April 2021, in Kraft treten wird.

Damit mein Postfach nicht überquillt, erhalten Sie hier nun einen kleinen Überblick. Dieser wird natürlich noch ergänzt und konkretisiert werden.

  1. Im Regelfall wird weiter in der Schule getestet (Selbsttests).
  2. Die Testtage in Üxheim bleiben Montag und Mittwoch.
  3. An der Testung müssen auch bereits vollständig Geimpfte sowie nach einer Corona-Infektion genesene Personen teilnehmen.
  4. Da die Testung auf Grund der gesetzlichen Neuregelung nunmehr verpflichtende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist, bedarf es vor der Testung keiner Einverständniserklärung durch die Eltern mehr. Von Kindern und Jugendlichen, die am Testtag zur Testung erscheinen, darf in aller Regel angenommen werden, dass das Einverständnis der Eltern vorliegt.
  5. Nur getestete Kinder dürfen am Präsenzunterricht teilnehmen. Schülerinnen und Schüler können nicht zur Teilnahme am Test gezwungen werden. Nehmen sie am Test nicht teil aufgrund eines Widerspruchs der / des Erziehungsberechtigte/n und legen auch keinen anderen zulässigen negativen Testnachweis vor, so folgt hieraus, dass sie am Präsenzunterricht nicht teilnehmen können. Sollten sie gleichwohl in die Schule kommen, müssen sie diese verlassen.
  6. Es kann auch der Nachweis einer anderweitigen Testung für die schulischen Testtage (nicht älter als 24h) erbracht werden (z. B. Bescheinigung über ein negatives Testergebnis einer vom Land beauftragten Teststelle oder Vorlage eines ärztlichen Attestes bzw. einer ärztlichen Bescheinigung über ein negatives Testergebnis)
  7. Schulleitung, Kollegium, Örtlicher Personalrat, Schulelternbeirat und Vertretung der Schülerinnen und Schüler können sich gemeinsam darauf verständigen, dass ausnahmsweise auch Nachweise von Eltern und Sorgeberechtigten über bei ihren Kindern zuhause durchgeführte Testungen mit selbst beschafften Testkits in der Schule akzeptiert werden. Hierzu ist die Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft (dieses Dokument wird bei entsprechender Entscheidung der Grundschule Üxheim auf der Schulhomepage verlinkt werden) über das Vorliegen eines zuhause durchgeführten negativen Antigen Selbsttests zu verwenden.
    Wichtig 1: Eine Weitergabe der Testkits aus den Großpackungen der Schulen an die Eltern ist unzulässig. Bis den Schulen Einzeltestkits zur Verfügung gestellt werden können, deren Weitergabe zulässig ist, können für eine Testung zuhause nur von den Eltern selbst beschaffte Testkits verwendet werden.
    Wichtig 2: Die in Punkt 7 genannten notwendigen Gremien zur Zustimmung einer Testung zu Hause werden bis zum 26.04.2021 nicht beraten und getagt haben können. Es handelt sich zudem auch „nur“ um eine Kann-Bestimmung. Eine Pflicht zur Einführung einer Selbsttestung zu Hause besteht demnach nicht. Ob und wenn ja, wann ein entsprechendes Treffen stattfindet, muss schulintern noch geklärt werden.
  8. Schülerinnen oder Schüler, die auf Grund der Entscheidung ihrer Eltern oder Sorgeberechtigten nicht an der erforderlichen Testung teilnehmen, haben keinen Anspruch auf ein dem Präsenzunterricht vergleichbares pädagogisches Angebot. Den betroffenen Schülerinnen und Schülern wird ein eingeschränktes pädagogisches Angebot gemacht.

Es gibt auch Neuerungen im Bezug auf Präsenz-, Wechsel- und Fernunterricht. Diese greifen in RLP jedoch erst nach den Pfingstferien. Sobald ich mir einen Überblick verschafft habe, erhalten Sie auch hierzu entsprechende Informationen.

-- Hier das entsprechende Elternschreiben --

Mit freundlichen Grüßen
Dominik Mergen

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