Infos zur Umsetzung des neuen Infektionsschutzgesetzes

Liebe Elternschaft der Grundschule Üxheim,

es stimmt, dass die Selbsttestung der Kinder sehr wahrscheinlich ab dem 26.04.2021 verpflichtend durchzuführen ist. Sollte das neue Infektionsschutzgesetz bis zum 26.04.2021 nicht in Kraft getreten sein, verschiebt sich natürlich auch die Einführung der unten aufgeführten Änderungen. Mir als Schulleiter liegt jedoch die Information vor, dass das Gesetz voraussichtlich am Samstag, dem 24. April 2021, in Kraft treten wird.

Damit mein Postfach nicht überquillt, erhalten Sie hier nun einen kleinen Überblick. Dieser wird natürlich noch ergänzt und konkretisiert werden.

  1. Im Regelfall wird weiter in der Schule getestet (Selbsttests).
  2. Die Testtage in Üxheim bleiben Montag und Mittwoch.
  3. An der Testung müssen auch bereits vollständig Geimpfte sowie nach einer Corona-Infektion genesene Personen teilnehmen.
  4. Da die Testung auf Grund der gesetzlichen Neuregelung nunmehr verpflichtende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist, bedarf es vor der Testung keiner Einverständniserklärung durch die Eltern mehr. Von Kindern und Jugendlichen, die am Testtag zur Testung erscheinen, darf in aller Regel angenommen werden, dass das Einverständnis der Eltern vorliegt.
  5. Nur getestete Kinder dürfen am Präsenzunterricht teilnehmen. Schülerinnen und Schüler können nicht zur Teilnahme am Test gezwungen werden. Nehmen sie am Test nicht teil aufgrund eines Widerspruchs der / des Erziehungsberechtigte/n und legen auch keinen anderen zulässigen negativen Testnachweis vor, so folgt hieraus, dass sie am Präsenzunterricht nicht teilnehmen können. Sollten sie gleichwohl in die Schule kommen, müssen sie diese verlassen.
  6. Es kann auch der Nachweis einer anderweitigen Testung für die schulischen Testtage (nicht älter als 24h) erbracht werden (z. B. Bescheinigung über ein negatives Testergebnis einer vom Land beauftragten Teststelle oder Vorlage eines ärztlichen Attestes bzw. einer ärztlichen Bescheinigung über ein negatives Testergebnis)
  7. Schulleitung, Kollegium, Örtlicher Personalrat, Schulelternbeirat und Vertretung der Schülerinnen und Schüler können sich gemeinsam darauf verständigen, dass ausnahmsweise auch Nachweise von Eltern und Sorgeberechtigten über bei ihren Kindern zuhause durchgeführte Testungen mit selbst beschafften Testkits in der Schule akzeptiert werden. Hierzu ist die Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft (dieses Dokument wird bei entsprechender Entscheidung der Grundschule Üxheim auf der Schulhomepage verlinkt werden) über das Vorliegen eines zuhause durchgeführten negativen Antigen Selbsttests zu verwenden.
    Wichtig 1: Eine Weitergabe der Testkits aus den Großpackungen der Schulen an die Eltern ist unzulässig. Bis den Schulen Einzeltestkits zur Verfügung gestellt werden können, deren Weitergabe zulässig ist, können für eine Testung zuhause nur von den Eltern selbst beschaffte Testkits verwendet werden.
    Wichtig 2: Die in Punkt 7 genannten notwendigen Gremien zur Zustimmung einer Testung zu Hause werden bis zum 26.04.2021 nicht beraten und getagt haben können. Es handelt sich zudem auch „nur“ um eine Kann-Bestimmung. Eine Pflicht zur Einführung einer Selbsttestung zu Hause besteht demnach nicht. Ob und wenn ja, wann ein entsprechendes Treffen stattfindet, muss schulintern noch geklärt werden.
  8. Schülerinnen oder Schüler, die auf Grund der Entscheidung ihrer Eltern oder Sorgeberechtigten nicht an der erforderlichen Testung teilnehmen, haben keinen Anspruch auf ein dem Präsenzunterricht vergleichbares pädagogisches Angebot. Den betroffenen Schülerinnen und Schülern wird ein eingeschränktes pädagogisches Angebot gemacht.

Es gibt auch Neuerungen im Bezug auf Präsenz-, Wechsel- und Fernunterricht. Diese greifen in RLP jedoch erst nach den Pfingstferien. Sobald ich mir einen Überblick verschafft habe, erhalten Sie auch hierzu entsprechende Informationen.

-- Hier das entsprechende Elternschreiben --

Mit freundlichen Grüßen
Dominik Mergen

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