Was muss ich tun, wenn mein Kind krank ist?

Wenn um 8:00 Uhr keine Krankmeldung vorliegt, sorgen wir uns um Ihr Kind. Deshalb sollten Sie uns unbedingt vor Unterrichtsbeginn anrufen, eine Mail schreiben oder unser neues komfortables "Online-Krankmeldungsformular" im Login-Bereich zu unserer Information nutzen.

Diesbezüglich ist der Schulordnung für öffentliche Grundschulen in Rheinland-Pfalz zu entnehmen:

" § 22 Schulversäumnisse

(1) Sind Schülerinnen oder Schüler verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, so ist die Schule vor Unterrichtsbeginn zu informieren. Eine begründete schriftliche Entschuldigung ist spätestens am dritten Tag vorzulegen.
Die zusätzliche Vorlage von Nachweisen, in besonderen Fällen von ärztlichen, ausnahmsweise von schulärztlichen Attesten, kann verlangt werden. Unabhängig von weiteren Maßnahmen aufgrund des Schulgesetzes sind bei unentschuldigtem Fernbleiben die Eltern unverzüglich zu benachrichtigen.
(2) Das Fernbleiben vom Unterricht und von sonstigen schulischen Pflichtveranstaltungen wird in der Klassenliste oder im Klassenbuch festgehalten."

Zuletzt aktualisiert am 13.04.2013 von Systemadministrator.

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